Die Installation von Rauchwarnmeldern ist Pflicht!
In Bayern gilt die Pflicht seit 2013 für Neu- und Umbauten.
Die Frist zur Nachrüstung gilt bis Ende 2017.
Die gesetzlich geforderte Mindestausstattung mit Rauchwarnmeldern besagt die Installation in Schlaf- und Kinderzimmern sowie in den Fluren.
Vom TÜV Rheinland zertifiziert, übernehmen wir gern Montage und Wartung von Ihren Rauchwarnmeldern.
Bitte vereinbaren Sie mit Sie einen Termin, wenn Sie die Montage oder eine Wartung der kleinen Lebensretter benötigen.